Förderrichtlinien Künstlerinnen-Residenzen
Allgemeine Förderrichtlinien für die Vergabe von Residenzen im Kunsthaus Lisa
I. Antragsvoraussetzungen
- Es können sich ausschließlich Frauen für eine Residenz bei uns bewerben
- Es können sich freischaffende Künstlerinnen aller Sparten im Kunsthaus Lisa bewerben.
- Antragsberechtigt ist, wer bei Bewerbung seinen Erstwohnsitz in Deutschland oder in einem Ostseeanrainerland wie Polen, Litauen, Lettland, Estland, Finnland, Schweden, Dänemark, Norwegen oder Island hat.
- Es gibt keine Altersgrenze für die Gewährung einer Residenz in unserem Kunsthaus.
- Der Nachweis einer Krankenversicherung bei Künstlerinnen aus einem Nicht-EU-Land ist Voraussetzung.
- Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch werden vorausgesetzt.
- Die Künstlerinnen sind einverstanden mit der Veröffentlichung ihres Namens und einem oder mehrerer ihrer Werke auf unserer Homepage.
II. Art und Umfang der Künstlerinnen-Residenzen
Wir bieten verschiedene Arten von Künstlerinnen-Residenzen an:
- Künstlerinnen-Residenzen dürfen unser Kunsthaus mit seinen wunderschönen Künstlerzimmern gegen nur NK-Pauschale für den Zeitraum des Aufenthalts bewohnen und darin arbeiten, im Galeriehaus und/oder in der Bibliothek. Mit Anwesenheitspflicht: Von Donnerstag bis Sonntag, jeweils von 15-18 Uhr. (Für 2025 belegt)
- Künstlerinnen mit Handicaps je einen Monat eine Residenz nehmen, für die es ein Honorar von 1200.- Euro gibt. Dafür steht eine weitgehend barrierearme wunderschön helle, gut ausgestattete Ferienwohnung mit zwei Zimmern zur Verfügung. Anwesenheitspflicht: Von Donnerstag bis Sonntag, jeweils von 15-18 Uhr. (Nur zwei Plätze 2025, vergeben)
- Im Jahr 2026 planen wir auch dreimonatliche und halbjährliche Residenzen. Wir versuchen aktuell für diese Residenzen auch ein Honorar zu projektieren.
- Das Kunsthaus Lisa bietet für Künstlerinnen und Musikerinnen ein Galerie- und Werkstatthaus mit Klavier an, das in einer besonders schönen Rundbauweise mit umliegender Terrasse in einem paradiesischen Garten, abseits jeglichen Verkehrs gelegen ist.
- Das Kunsthaus Lisa bietet für Autorinnen eine 35 qm große Bibliothek an, in der inmitten von 5000 Büchern und gemütlichem Umfeld gearbeitet werden kann.
- Zusätzliche Material-, Reise- oder Transportkosten können nicht übernommen werden.
- Familienmitglieder auf Anfrage und wenn frei ist, zahlen 25.- pro Tag, Kinder bis 10. Lebensjahr 15.-
III. Geförderte Bereiche
- Residenzen in den geförderten Bereichen:
- Malerei / Darstellende Kunst ( Malerei, Grafik, Skulptur, Druck, Textil, Design)
- Literatur / Sprache (Lyrik, Prosa, dramatische Texte, Essay, Übersetzung)
- Darstellende Kunst (Tanz, Choreografie, Dramaturgie, Schauspiel, Theater und Regie)
- Musik (Komposition, Musik-Interpretation, Klanginstallation, Klangperformance)
- Visuelle Kunst und Medien (Installation, Performance, Fotografie, Film, Video, digitale Kunst)
IV. Bewerbung
- Die Bewerbung erfolgt mit diesem Bewerbungsformular ausschließlich per E-Mail
- Postalische Bewerbungen werden nur in Ausnahmefällen anerkannt
- Bewerbungen erfolgen auf Deutsch oder Englisch.
- Für die Bearbeitung der Bewerbung wird eine Gebühr in Höhe von 12 Euro erhoben.
- Die Vorlage zur Jury erfolgt nur nach Eingang der Bearbeitungsgebühr.
- Nur Bewerbungen, die alle genannten Voraussetzungen erfüllen, werden der Jury vorgelegt. Wir weisen darauf hin, dass nicht wahrheitsgemäße Angaben zu einer Anzeige wegen Betrugs gemäß § 263 StGB führen.
- Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Förderzwecken.
V. Bewerbungsunterlagen
- Arbeitsvorhaben (PDF, max. 2 DIN A4 Seiten, max. 500 KB)
- Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang unter Nennung bisheriger Förderungen (PDF, max. 2 DIN A4 Seiten, max. 500 KB)
- Portfolio (PDF, max. 20 DIN A4 Seiten, max. 50 MB)
- Im Portfolio für den Bereich Literatur: 5 bis 20 Manuskriptseiten
- Im Portfolio für den Bereich Kunst: 10 – 20 Exponate, gut erkennbar, Farbdruck
- Im Portfolio für die Bereiche Film, Video und Musik: Links zu maximal fünf Mitschnitten, Videoarbeiten oder Hörproben
- Webseiten werden als ausschließliche Dokumentation der künstlerischen Arbeit nicht anerkannt.
VI. Einsendeschluss
Der Einsendeschluss für die Bewerbungsrunde 2026/27 ist der 31. Oktober 2025 – 24 Uhr.
VII. Auswahlverfahren
- Die Residenzen werden öffentlich in Deutschland und Nordeuropa ausgeschrieben. Der Förderzeitraum umfasst jeweils 2 Jahre (2026/27)
- Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine unabhängige Fachjury, deren Mitglieder vom Verein Lisa e.V. alle zwei Jahre neu berufen werden. Die Namen der Jury-Mitglieder werden nach erfolgter Jurierung bekannt gegeben. Die Jury begründet ihre Entscheidungen weder öffentlich noch gegenüber den Bewerber:innen.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Residenz besteht nicht.
VIII. Datenschutz
Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung damit einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift, Bankdaten u.a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und an die am Auswahlverfahren Beteiligten weitergegeben werden können. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich.