Förderrichtlinien Künstlerinnen-Residenzen

Allgemeine Förderrichtlinien für die Vergabe von Residenzen im Kunsthaus Lisa

I. Antragsvoraussetzungen
  • Es können sich ausschließlich Frauen für eine Residenz bei uns bewerben
  • Es können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstlerinnen im Nebenberuf aus allen Sparten im Kunsthaus Lisa bewerben.
  • Antragsberechtigt ist, wer bei Bewerbung seinen Erstwohnsitz in Deutschland oder in einem Ostseeanrainerland wie Polen, Litauen, Lettland, Estland, Finnland, Schweden, Dänemark, Norwegen oder Island hat.
  • Es gibt keine Altersgrenze für die Gewährung einer Residenz in unserem Kunsthaus.
  • Der Nachweis einer Krankenversicherung bei Künstlerinnen aus einem Nicht-EU-Land ist Voraussetzung.
  • Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch werden vorausgesetzt.
  • Die Künstlerinnen sind einverstanden mit der Veröffentlichung ihres Namens und einem oder mehrerer ihrer Werke auf unserer Homepage
III. Geförderte Bereiche
  1. Residenzen in den geförderten Bereichen:
    • Malerei / Darstellende Kunst ( Malerei, Grafik, Skulptur, Druck, Textil, Design)
    • Literatur / Sprache (Lyrik, Prosa, dramatische Texte, Essay, Übersetzung)
    • Darstellende Kunst (Tanz, Choreografie, Dramaturgie, Schauspiel, Theater und Regie)
    • Musik (Komposition, Musik-Interpretation, Klanginstallation, Klangperformance)
    • Visuelle Kunst und Medien (Installation, Performance, Fotografie, Film, Video, digitale Kunst)
IV. Bewerbung
  • Die Bewerbung erfolgt ausschließlich per E-Mail, in Zukunft über ein Kalender-Anfrage-System
  • Postalische Bewerbungen werden nur in Ausnahmefällen anerkannt
  • Bewerbungen erfolgen auf Deutsch oder Englisch.
  • Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Förderzwecken.
V. Bewerbungsunterlagen
  1. Anschreiben mit Arbeitsvorhaben (PDF, max. 2 DIN A4 Seiten, max. 500 KB) und kurzem Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang unter Nennung bisheriger Förderungen (PDF, max. 2 DIN A4 Seiten, max. 500 KB)
  2. Portfolio (PDF, max. 20 DIN A4 Seiten, max. 50 MB) oder Webseitenpräsentation
VII. Auswahlverfahren
  • Die Residenzen werden öffentlich in MV und Deutschland ausgeschrieben.
  • Über die Vergabe der Residenzen entscheidet eine unabhängige Fachjury, deren Mitglieder vom Verein Lisa e.V. alle zwei Jahre neu berufen werden. Die Jury begründet ihre Entscheidungen weder öffentlich noch gegenüber den Bewerber:innen.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Residenz besteht nicht.
VIII. Datenschutz

Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung damit einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift, Bankdaten u.a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und an die am Auswahlverfahren Beteiligten weitergegeben werden können. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich.